Bildungspaket: Vereinbarung zw. VdM und BA


Die Bundesagentur für Arbeit (BA) und der Verband deutscher Musikschulen (VdM) bündeln ihre Kräfte, um Kindern aus bedürftigen Familien zu helfen. Für das ab 2011 kommende Bildungspaket unterzeichneten VdM und BA eine gemeinsame Erklärung. Ziel ist es, Kindern einen unbürokratischen Zugang u. a. zu Angeboten an Musikschulen des Verbandes zu ermöglichen.

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende erfährt ab 2011 einen grundlegenden Wandel. Sie wird künftig ergänzt um eine verstärkte Förderung von Kindern und Jugendlichen. Die neuen Leistungen werden voraussichtlich als individuelle Gutscheine ausgegeben, die Kinder und Jugendliche zum Beispiel bei Schulen, Musikschulen, Sportvereinen, Kultur- oder Nachhilfeeinrichtungen einreichen können, die mit den Jobcentern Vereinbarungen geschlossen haben. Das Abkommen zwischen BA und VdM ist eines der ersten im Rahmen des neuen Bildungspaketes und hat daher richtungweisende Bedeutung.

Bundesweit arbeiten die Jobcenter derzeit daran, am Jahresanfang ein Angebot für Bildung und Teilhabe für Kinder aus „Hartz IV Familien“ bereitzuhalten. Der VdM will seine Mitglieder ansprechen und motivieren, durch den Abschluss von Vereinbarungen die Voraussetzung dafür zu schaffen, dass Kinder und Jugendliche in den Mitgliedschulen Gutscheine zur Erstattung von Gebühren einlösen können.

Vorgesehen ist, dass ab 1. Januar 2011 Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft für Kinder und Jugendliche vom Sozialleistungsträger übernommen werden. Bezuschusst werden können Aufwendungen der leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen für
- Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel Kultur und Geselligkeit,
- Unterricht in künstlerischen Fächern (z. B. Musikunterricht) und vergleichbare, angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung und
- die Teilhabe an Freizeiten

Der VdM ruft seine Mitgliedschulen auf, sich jetzt vor Ort gegenüber den neuen Jobcentern oder den von ihnen beauftragten Landkreisen und kreisfreien Städten als Anbieter von Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben zur Verfügung zu stellen. Dies umfasst auch den Abschluss von Vereinbarungen zwischen Jobcentern und Musikschulen, die – soweit nicht der Weg der Direktzahlung gegangen werden kann - Voraussetzung dafür sind, dass Kinder und Jugendliche dort Gutscheine zur teilweisen Abdeckung von Unterrichtsgebühren und -entgelten auch einlösen können.

Die BA war und ist in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales bestrebt, diese Vereinbarungen möglichst schlank zu gestalten und inhaltlich auf das Unumgängliche zu reduzieren. Sie ist sich dessen bewusst, dass in vielen Musikschulen geringe Verwaltungskapazitäten vorhanden sind, die nicht mit unnötiger Bürokratie befrachtet werden sollen.

VdM und BA sind sich einig, dass alle gesellschaftlich verantwortlichen Stellen ein Interesse daran haben müssen, das wichtige Ziel der Teilhabe von Kindern und Jugendlichen durch konkrete Absprachen vor Ort jetzt mit Nachdruck zu unterstützen. Zu diesem Zweck wird der VdM seine Mitgliedschulen über diese Erklärung in Kenntnis setzen. Die BA wird ihrerseits die Jobcenter informieren.

Gemeinsame Erklärung zwischen VdM und der Bundesagentur für Arbeit (PDF)

Informationsbroschüre der Bundesagentur für Arbeit, die über die Leistungen und Teilhabe informiert (PDF)

Die für den jeweiligen Einzugsbereich einer Musikschule zuständigen Arbeitsagenturen/Jobcenter finden Sie auf den entsprechenden Seiten der Bundesagentur für Arbeit >>

Formblatt, mit dem die Musikschule ihre Interessenbekundung mitteilen kann. (DOC)

Für weitere Fragen stehen zur Verfügung:
- Jobcenter Ihrer Stadt/Region
- VdM-Bundesgeschäftstelle: Herr Möller, Tel: 0228/95706-16

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