Personenfotos: Schutz der Rechte der Abgebildeten


Seit der Erfindung der Fotografie beschäftigen sich die Gerichte mit der Frage, welche Rechte dem Abgebildeten im Hinblick auf die Veröffentlichung von Fotos zustehen. Die Tatsache, dass jemand durch die Veröffentlichung eines Fotos gegen seinen Willen aus der Anonymität gerissen und in das Licht der Öffentlichkeit gestellt werden konnte, wurde seit jeher als problematisch angesehen.

Da die Rechtsposition nicht geklärt war, entschied sich der Gesetzgeber Anfang des 20. Jahrhunderts, in den §§ 22 ff. KUG (Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photografie - Kunsturhebergesetz) eine gesetzliche Grundlage zum Schutze der Rechte der Abgebildeten zu schaffen. Deshalb sind bei der Veröffentlichung von Fotos in rechtlicher Hinsicht einige Besonderheiten zu berücksichtigen.

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