08.12.2022 | VBSM

Corona - Aktuelle Regelungen für bayerische Sing- und Musikschulen

Hier finden Sie immer eine aktuelle Übersicht, aus der Sie entnehmen können, was aktuell an den bayerischen Sing- und Musikschulen erlaubt ist.

Damit Sie Neuerungen schneller finden, markieren wir sie ab sofort mit einer Unterstreichung.

 

Auf Basis der 17. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (gültig bis 20. Januar 2023) gelten folgende Regelungen und Empfehlungen:

  • Grundsätzlich gibt es keine speziellen Einschränkungen für den Musikschulunterricht, die Musikschulverwaltung, Veranstaltungen sowie Fortbildungen mehr.
  • Es wird empfohlen jederzeit und soweit möglich einen Mindestabstand von 1,5 m zu weiteren Personen einzuhalten.
  • Es wird empfohlen in geschlossenen Räumen zumindest eine medizinische Maske zu tragen.
  • Für Betriebe mit Publikumsverkehr wird empfohlen ein Hygienekonzept (insbesondere mit Maßnahmen zur Bereitstellung von Desinfektionsmitteln und zur Vermeidung von unnötigen Kontakten) zu erstellen.
  • Es besteht die Möglichkeit für Behörden, die für den Vollzug des Infektionsschutzgesetztes zuständig sind, weitergehende oder ergänzende Anordnungen zu treffen.