Zwei Drittel der bayerischen Musikschulen sind unmittelbar kommunal getragen, sind also öffentliche Bildungseinrichtungen der jeweiligen Gemeinde, des Marktes, der Stadt, der Verwaltungsgemeinschaft, des Landkreises oder des kommunalen Zweckverbandes. Ein Drittel der Musikschulen wird in einer anderen Rechtsform geführt, meist in der eines gemeinnützig anerkannten eingetragenen Vereins mit kommunaler Mitfinanzierung.
Der VBSM ist der bayerische Landesverband im Verband deutscher Musikschulen (VdM).