Neue Regelungen ab dem 22. Juni 2020
Nach §17 Abs. 3 der sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ist ab dem 22. Juni 2020 aller Unterricht an Musikschulen wieder erlaubt, wenn die geforderten Mindestabstände eingehalten werden sowie ein entsprechendes Schutz- und Hygienekonzept vorliegt. Der Mindestabstand beträgt 1,5 m, bei Blasinstrumenten und Gesang beträgt der Mindestabstand 2 m.
Konkret bedeutet dies, dass nun auch der Gruppenunterricht bei Gesang, Chor sowie Grundfachunterricht mit Gesang wieder möglich ist, wenn zwischen den Teilnehmenden ein Mindestabstand von 2 m gewahrt wird.